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Dumm gelaufen...

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Vor ein paar Tagen bekam ich diesen Bescheid über die Kraftfahrzeugsteuzer zu meinem Auto, das ich am 8.5.2015 gerade zurückgegeben habe (Ein Klick auf das Bild vergrößert es…):


CCI27052015


Normalerweise lege ich solche Bescheide, ohne sie wirklich zu lesen, einfach immer nur ab. Sie stimmen ja eh! Nun habe ich aber im Radio vieles von Problemen gehört, seit der Zoll für die Erhebung der Kfz-Steuer zuständig ist. Daher schaute ich mir den Bescheid doch mal an und stolperte über folgendes:

  1. Der Beginn ist korrekt. Ich hatte das Auto am 1.4.2014 zugelassen.
  2. Aber wieso nur Steuer bis zum 31.10.2014 und dann wieder ab dem 1.2.2015? Wieso sollte ich für die Zeit dazwischen keine Steuer bezahlen? Merkwürdig!
  3. Und dann Steuer bis zum 4.5.2015? Ich hatte das Auto erst am 8.5.2015 zusammen mit Tina bei Daimler in Bremen abgegeben und normalerweise dauert es ein paar Tage, bis Daimler das Auto abmeldet.
  4. Und dann das Wesentlichste: Alles sollte ich noch bezahhlen? Üblicherweise wäre der Betrag für ein Jahr, also vom 1.4.2014 bis 31.3.2015 irgendwann im April oder Mai 2014 von meinem Konto eingezogen worden. Es könnte also nur noch etwas vom 1.4. - ca. 10.5.2015 offen sein…


Also las ich mir alles mehrfach durch, schrieb am Montag eine freundliche Mail an den Zoll mit der Bitte, die obigen Merkwürdigkeiten zu klären und legte gleich mal vorsichtshalber Einspruch gegen den Bescheid ein.

Heute erhielt ich dann einen netten Anruf und das Ergebnis fasse ich so zusammen:

zu 3: „Ja, das ist wirklich merkwürdig. Aber es ist so, dass ein Auto, das noch angemeldet ist, bei erneuter Anmeldung automatisch abgemeldet wird.“ Und dies war mit meinem Fahrzeug am 4.5. in Füssen/Bayern so passiert. Dass es dann ja wohl nicht mein Auto gewesen sein könne, da ich zu der Zeit es ja noch hatte, war nachvollziehbar. „Naja, das macht aber nur ein paar Euros aus. Und das auch noch zu Ihren Gunsten.“ Ich sagte, dann fährt da wohl in Füssen jemand mit einem Auto rum (nicht meinem alten) mit einem Kfz-Schein, der leider nicht zu seinem Auto passt. „Ja stimmt. Oder das ist doch alles richtig, nur das Datum stimmt nicht. Vielleicht geben die das Datum ja noch per Hand ein.“ Wir einigten uns darauf, dies nicht weiter zu verfolgen und uns interessanteren Punkten zuzuwenden.

zu 2: „Na, das ist ja ganz einfach: Sie hatten ein Saisonkennzeichen.“ Ich staunte und sagte, sowas hätte ich noch nie gehabt und würde es wohl auch in Zukunft nie haben. „Na, denn muss ich das bei der Zulassungsstelle noch einmal prüfen und dann die Saisonkennung herausnehmen. Aber dadurch wird der Betrag natürlich deutlich höher.“ Ich kam direkt zu Punkt 4…

zu 4: „Rein rechnerisch gebe ich Ihnen recht,“ sagte ich „Aber ich gehe mal davon aus, dass Sie wie üblich im April oder Mai für die Zeit April 2014 bis März 2015 die Steuer bei mir abgebucht haben. Ich habe jedoch meine Kontoauszüge noch nicht geprüft.“ Ich fühlte mich richtig gut… „Nein, das stimmt leider nicht. Zu der Zeit der Anmeldung Ihres Autos gab es große Probleme und es wurden keinerlei Daten von den Zulassungsstellen an uns (den Zoll) übermittelt. Alle diese Fälle rechnen wir nun mit Fälligkeit der Steuer für das Zweitjahr ab.“ 

Heute Abend überprüfte ich meine Kontoauszüge. Es stimmt. Mein Einspruch wird nun den Bescheid von den rund 290€ auf 370€ erhöhen. Also wirklich - dumm gelaufen…



©  Olaf Goette 2008 - 2022